Hier finden Sie weitere Infomationen zu folgenden Themen:
Kindertagespflege Die besondere Qualität des Betreuungskonzepts liegt in der engen Beziehung zur Tagesmutter/ Tagesvater. Immer mehr Eltern schätzen dieses Konzept als die beste Form, ihre Kinder zu betreuen auch für Kleinstkinder ab 0 Jahren. Die Betreuung bietet viel Spielraum für die individuellen Bedürfnisse des Kindes und den passgenauen Betreuungsbedarf der berufstätigen Eltern. Bei einer Tagesmutter/ Tagesvater ist ein Kind zu flexiblen Zeiten, gut betreut. Die besondere Qualität des Betreuungskonzepts liegt in der engen Beziehung zur Tagesmutter/ Tagesvater. Immer mehr Eltern schätzen dieses Konzept als die beste Form, ihre Kinder zu betreuen auch für Kleinstkinder ab 0 Jahren. Die Betreuung bietet viel Spielraum für die individuellen Bedürfnisse des Kindes und den passgenauen Betreuungsbedarf der berufstätigen Eltern. Bei einer Tagesmutter/ Tagesvater ist ein Kind zu flexiblen Zeiten, gut betreut. |
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Tagesmutter / -vater finden SIE SUCHEN EINE TAGESMUTTER FÜR IHR KIND? Nehmen Sie doch bitte idealerweise 3 Monate, mindestens 6-8 Wochen vor dem Betreuungsbeginn Kontakt zu uns auf, damit wir ausreichend Zeit haben uns um Ihre Wünsche zu kümmern. In einzelnen Gemeinden kann die Wartezeit 6 Monate und länger betragen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. |
Leitfaden für Eltern DatenschutzhinweisAufgrund der Datenschutzbestimmungen, nach der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), möchten wir Sie über die Frist zur Vernichtung Ihrer Anfrage hinweisen:Aufgrund interner Statistiken werden Ihre angegebenen Daten zur Vermittlung einer Tagespflegeperson für 1 ½ Jahre aufbewahrt. Für diese Statistik ist relevant in welcher Stadt/Gemeinde Sie wohnen, wie der Kontakt zum Verein erfolgte und wie Sie auf den Verein aufmerksam wurden. Weitere Informationen zum Datenschutz, zu den Aufgaben des Tagesmütter- und Elternvereins im Landkreis Biberach e.V. und den dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen finden Sie in unserer Satzung und unter dem Punkt „Datenschutz“ auf unserer Homepage www.tagesmuetter-bc.de |
Inklusion Inklusion bedeutet für uns, jedes einzelne Kind in seiner Lebenssituation, mit seinen eigenen Voraussetzungen und seinen individuellen Fähigkeiten wichtig und ernst zu nehmen. Wir erkennen die Unterschiedlichkeit und Individualität eines jeden Kindes und den dazugehörigen Familien an. Daraus ergibt sich eine bunte Vielfalt – dies sehen wir als Chance, um voneinander und miteinander zu leben und zu lernen. |
Kosten Die Kosten der Kindertagespflege werden in der Regel nach der Wochenstundenzahl angegeben und halb- oder monatlich abgerechnet. Der Stundensatz wird zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern verhandelt. In der Regel orientieren sich die Tagespflegepersonen an den Sätzen, die der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) für Baden-Württemberg und das Landratsamt Biberach empfohlen hat. Das sind einheitlich 6,50 € für Kinder unter drei Jahren und für Kinder über drei Jahren. Die Verpflegung der Kinder ist in den Betreuungskosten enthalten. Die Elternbeiträge richten sich grundsätzlich nach der „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege“ des Landkreises Biberach und sind abhängig vom Betreuungsumfang. Der Anspruch auf die Fördergelder des Landratsamtes unterliegt bestimmten rechtlichen Kriterien. Informationen zum jeweiligen Anspruch finden Sie in den „Informationen der WJH zur Kindertagespflege“. Eltern können nach wir vor ihr Kind unabhängig vom Jugendamt (als Privatzahler) von einer Tagespflegeperson betreuen lassen. Selbstverständlich bekommen auch hier Eltern Hilfe bei der Vermittlung, Beratung beim Vertragsabschluss, sowie Beratung zu allen Fragen. Grundsätzlich sind alle angemeldeten Tageskinder kostenlos unfallversichert. |
Antrag auf Gewährung von KindertagespflegeDen Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege können Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Landkreis Biberach stellen:Landratsamt Biberach Wirtschaftliche Jugendhilfe Rollinstraße 18 88400 Biberach Erhebung von KostenbeiträgenNähere Informationen zu der Satzung finden Sie unter der Rubrik "News" und hier.Bedarf der Eltern prüfenUnter bestimmten Voraussetzungen muss der Bedarf der Eltern geprüft werden. Hierfür müssen die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und an den Tagesmütterverein geschickt werden.Formular zur Prüfung des Bedarfs - Eltern Formular zur Prüfung des Bedarfs - Kindergarten Formular zur Prüfung des Bedarfs - Schule Informationen der WJH zur Kindertagespflege ab 2-23 |
Versicherung Seit 01.10.2005 stehen Kinder, die durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 SGB VIII betreut werden, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes der Kinder ist die Feststellung der besonderen Eignung der Tagespflegeperson. Diese erfolgt durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder durch einen mit ihm per Kooperationsvertrag verbundenen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Eignung ist Voraussetzung für die Vermittlung und die Geldleistungen an die Tagespflegeperson. Geeignet sind alle Tagespflegepersonen, die eine gültige Pflegeerlaubnis haben. |