Wir setzen uns für folgende Ziele ein:
- ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu schaffen und Tagespflegepersonen zu qualifizieren
- die gesellschaftliche Anerkennung der Kindertagespflege weiter zu verbessern
- die Kindertagespflege als eigenständige Betreuungsform gleichwertig zur Tageseinrichtung zu etablieren
Seit 2010 besteht zwischen unserem Verein und dem Landkreis Biberach ein Kooperationsvertrag. Wir übernehmen im Landkreis die gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege. Dazu gehören
- die Fachberatung in der Kindertagespflege
- die Vermittlung qualifizierter Tagespflegestellen
- die Begleitung der Tagespflegeverhältnisse
- die Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Die langjährige Erfahrung in der Kindertagespflege und ein hoher Anspruch an die Qualität zeichnen unsere Arbeit aus. Das Gütesiegel, mit dem der Verein im Rahmen des „Aktionsprogramms Kindertagespflege die Qualifizierung der Tagespflegepersonen" ausgezeichnet wurde, bestätigt die Qualität.
Tagespflegepersonen betreuen neben ihrer eigenen Familienarbeit fremde Kinder im eigenen Haushalt oder sie arbeiten als Kinderfrau, die als Angestellte ins Haus kommen. Eine dritte Form der Kindertagespflege ist die Betreuung in anderen geeigneten Räumen, in der auch zwei Tagespflegepersonen zusammen Kinder betreuen können. Diese Tätigkeiten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII (§ 22 ff) verankert. Alle Personen, die längerfristig gegen Bezahlung als Tagespflegeperson arbeiten wollen, brauchen eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII des örtlichen Jugendamtes.
In allen rechtlichen und organisatorischen Fragen stehen den Eltern und Tagespflegepersonenn die örtlichen Tagesmüttervereine oder das Jugendamt mit Beratungsangeboten zur Verfügung.