KONZEPTION



Konzeption des Tagesmütter- und Elternvereins im Landkreis Biberach e.V.


1. Grundsätze

Der Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e.V. wurde im Juli 2001 gegründet und betreibt seit April 2002 seine Beratungsstelle in der Kreisstadt Biberach. Die Geschäfte werden von einem, von der Mitgliederversammlung gewählten Beirat und einem vom Beirat eingesetzten hauptamtlichen Vorstand geführt (siehe Satzung vom Mai 2019). Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit bilden
§ 22, 23 und 24 SGB VIII in Verbindung mit § 3. Abs. 2 SGB VIII:

„Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.“ (§ 22, Absatz 2 SGB VIII)
„Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.“ (§ 22, Absatz 3 SGB VIII)

Wir verstehen unsere Arbeit als wirkungsvolles Handeln für eine familienfreundliche Gesellschaft. Eltern erhalten ein angemessenes und qualifiziertes Betreuungsangebot, um sowohl Beruf, Studium oder Ausbildung als auch Familienleben in Einklang bringen zu können. In den letzten Jahren wurde kontinuierlich ein fachlich fundiertes Hilfsangebot aufgebaut.

2. Vorstandsarbeit, Organisation und wirtschaftliche Grundsätze

Wir verstehen unser ehrenamtliches Engagement als wichtigen Beitrag gesellschaftlicher Entwicklung. Die Vereinsstruktur gibt uns die Möglichkeit, sozialpolitisch gestaltend mitzuwirken und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für unsere Vereinsidee zu arbeiten. Unsere Mitglieder arbeiten aktiv an unseren Zielen und Vorgaben mit. Die Arbeit im Beirat bildet die wesentliche Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Angebote. Die Zusammenarbeit der Beiratsmitglieder erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und im Respekt vor der Meinung der/s anderen. Nur auf diese Weise kann es uns gelingen, nach innen und außen überzeugend zu wirken und für die Ziele des Vereins einzutreten. Unsere Vorgehensweise ist transparent und nachvollziehbar. Mit den Kooperationspartnern und Kostenträgern pflegen wir eine konstruktive Zusammenarbeit, um damit die Anliegen für unsere Zielgruppen im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.

Die strukturellen Vorgaben für die Arbeit der Beratungsstelle werden in Absprache mit den Mitarbeiterinnen gemeinsam festgelegt. Durch die Anbindungen an den Landesverband der Kindertagespflege in Baden-Württemberg e.V. ist eine Fachsupervision und regelmäßige Fortbildung unseres sozialpädagogischen Personals gewährleistet. Wir erhalten für unsere Leistungen Zuschüsse der Kostenträger, private Zuwendungen und Mittel unserer Vereinsmitglieder. Wir gehen mit diesen Mitteln verantwortungsvoll, wirtschaftlich und sparsam um. Wir planen unsere Ausgaben und Einnahmen sorgfältig und stellen einen Haushaltsplan auf, der regelmäßig überprüft wird. Darüber hinaus versuchen wir, zusätzlich Spendenmittel und Zuschüsse einzuwerben, um unsere Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern.

3. Ziele und Arbeitsweise

Eltern, die ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren individuell im familiären Rahmen betreut haben möchten, erhalten durch unser Angebot eine Alternative zur Krippenbetreuung.

Für Kinder ab drei Jahren versteht sich die Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot neben den bestehenden Einrichtungen.

Unser besonderes Augenmerk gilt der Qualitätssicherung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. In dieser sensiblen Entwicklungsphase empfehlen wir Eltern und Tagespflegepersonen folgende Standards, angelehnt an die Empfehlungen der „Deutschen Liga für das Kind“, einzuhalten:
• eine Tagespflegeperson soll nicht mehr als drei Kinder unter drei Jahren zeitgleich betreuen
• die Tagespflegeperson soll deutsche Muttersprachler/in sein oder die deutsche Sprache sehr gut beherrschen
• die Tagespflegeperson soll sich durch besondere Feinfühligkeit gegenüber Kleinkindern auszeichnen
• ein Betreuungswechsel vor dem zweiten Geburtstag soll vermieden werden
• die Eingewöhnung soll sorgfältig geplant und durchgeführt werden und sich am „Berliner Modell“ orientieren

Eltern von Kindern zwischen dem dritten und 14. Lebensjahr bietet die Kindertagespflege eine flexible Betreuung außerhalb der Kindergarten- und Schulzeiten. Wenn die institutionellen Betreuungen an ihre Grenzen stoßen und die Arbeitszeiten nicht abgedeckt werden können, kann die Kindertagespflege mit seinem Angebot die Familien unterstützen.

Der Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e.V. vermittelt nur Kindertagespflegepersonen, die sich verpflichten, die Grundsätze des Vereins einzuhalten.
Dazu gehört, dass jede Kindertagespflegeperson:
• eine gültige Pflegeerlaubnis besitzt.
• eine individuelle Betreuung, altersgerechte Förderung und gewaltfreie Erziehung auf der Grundlage des Jugendhilfegesetzes sicherstellt. • ein sicheres und gesundheitsförderndes Umfeld (z.B. in den Räumen der Kindertagespflege darf nicht geraucht werden) gewährleistet.
• eine psychische Stabilität besitzt, die Bereitschaft zu Selbstreflexion und Weiterentwicklung des Erziehungsverhaltens mitbringt.
• die Teilnahme an der in der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg vorgeschrieben Qualifizierung mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten nachweist, wenn keine pädagogische Ausbildung nach §7 KitaG vorliegt.
• eine Vereinbarung nach § 8a Abs. 5 SGB VIII eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt geschlossen hat, die gewährleistet das der Schutz ihrer Tageskinder sichergestellt ist.
• an 20 Unterrichtseinheiten Fortbildung pro Jahr nach Ende der Qualifizierung teilnimmt.
• Mitglied im Verein ist und bereit zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle.
• Die aktuell gültigen Informationen zur Kindertagespflege vom Landkreis Biberach anerkennt und gewissenhaft umsetzt.

Die Kindertagespflegepersonen erhalten einen Ausweis des Vereins, der den Stand ihrer Qualifizierung und Fortbildung dokumentiert und für die Eltern als Nachweis ihrer Mitgliedschaft dient. Die Kindertagespflegepersonen des Vereins werden bei der Beantragung der Pflegeerlaubnis des Jugendamtes von den sozialpädagogischen Fachkräften unterstützt und beraten. Die Überprüfung und Eignungseinschätzung werden gemeinsam von unseren MitarbeiterInnen und den Fachkräften des Jugendamtes übernommen.

4. Zielgruppen und Leistungen

Kindertagespflegepersonen: Personen, die entweder in den eigenen oder in anderen geeigneten Räumen, Kinder betreuen wollen, werden über die Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Kindertagespflege im Tätigkeitsvorbereitenden Kurs informiert. Bei entsprechender Eignung bekommen sie über den Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e.V. Kinder vermittelt. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verein und die Verpflichtung ggf. an weiteren Qualifizierungen teilzunehmen.

Kindertagespflegepersonen werden während der gesamten Betreuungszeit begleitet und beraten. Sie werden in den grundlegenden Fragen der Kindertagespflege kontinuierlich geschult und pädagogisch qualifiziert. Um die Entwicklung der Kinder zu fördern, bauen sie stabile Bindungen auf und fördern die Eigenmotivation zum Lernen durch lebendige Interaktion.

Eltern: Eltern, die Kinder in Kindertagespflege betreuen lassen wollen, werden vom Tagesmütterverein im Landkreis Biberach e.V. über die Rahmenbedingungen informiert. Sie bekommen nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen ausgewählte Tagespflegepersonen vermittelt und werden bei Vereinbarungen und der Vertragsverhandlung beraten. Während des gesamten Tagespflegeverhältnisses steht die Fachberatung der Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung. Im Zentrum der Vermittlung steht die individuelle Beratung der Familien, die eine Betreuung beanspruchen. Pädagogisches Fachpersonal vermittelt Tageskinder nach fachlichen Standards.

Kinder: Kinder, die von einer Kindertagespflegeperson betreut werden, haben Anspruch auf eine liebevolle Betreuung und individuelle Förderung im Rahmen des Familienalltags der Tagespflegefamilie. Auf dem Hintergrund der Bedeutung frühkindlicher Lernprozesse für den späteren Lebens- und Bildungsweg haben Kindertagespflegepersonen eine besondere Verantwortung. Anregende Lernfelder im sprachlichen, musisch-kreativen und experimentell-naturnahen Bereich werden in den Alltag der Kindertagespflege integriert. Darüber hinaus gibt es Betreuung in angemieteten Räumen (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen – siehe Konzeption) die den Standards der Kindertagespflege entsprechen. Als ergänzendes Angebot zur Kita/Schule können die Lernerfahrungen in der Tagespflegefamilie die soziale Kompetenz stärken und die Lernwelt des Kindergartens ergänzen. Die Kinder werden in der Eingewöhnungszeit ihren Bedürfnissen gemäß auf die Betreuung vorbereitet. Zum Wohl der Kinder werden Eltern und Tagespflegepersonen während der gesamten Zeit der Betreuung begleitet, um Fragen und Konflikte im Vorfeld zu lösen und Abbrüche von Betreuungsverhältnissen zu vermeiden.

5. Beziehung zu Öffentlichkeit und öffentlichen Trägern

Der Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e.V. vermittelt Tagespflegeverhältnisse im gesamten Landkreis Biberach. Über die Informationen in Tageszeitung, Internet und Verbreitung der Flyer hinaus bietet der Verein seine Vermittlungstätigkeit über die Gemeinden, das Jugendamt, das Sozialamt und die verschiedenen Beratungsstellen im Landkreis an. Auf Nachfrage bietet der Verein Informationsveranstaltungen vor Ort an, um das Angebot der Kindertagespflege aufmerksam zu machen oder zur Gewinnung von Kindertagespflegepersonen in der jeweiligen Kommune. Wichtige Ansprechpartner zur Verbreitung unseres Vermittlungsangebotes sind auch Krippen, Kindergärten und Grundschulen des Landkreises. Kindertagespflegepersonen können darüber hinaus ihr Betreuungsangebot vor Ort selbstständig bekannt machen und sich dabei auf die Mitgliedschaft im Verein berufen. Entsprechend der Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII hat der Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e.V. i m 7.11.2007 eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt zum §8a getroffen. Ein Kooperationsvertrag mit dem Kreisjugendamt wurde am 29.11.2010 geschlossen. Dieser delegiert dem TMV Biberach etliche gesetzliche Aufgaben des Landkreises zur Ausgestaltung der Kindertagespflege.

6. Ausblick und Weiterentwicklung

• Vernetzung und engere Kooperation mit den anderen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Umsetzung eines bedarfsgerechten, flexiblen Kinderbetreuungsangebotes im Landkreis.
• Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, um dem gestiegenen Bedarf der letzten Jahre gerecht zu werden.
• Unter Vorbehalt dessen, dass die Betreuung von Grundschulkindern ab 2026 in der Kindertagespflege in Baden-Württemberg eine Wahlrecht darstellt: Ausbau eines Betreuungsnetzes für die Altersklasse 6-10 Jahre.
• Aufbau eines tragfähigen Netzwerks für Beratung und Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
• Öffentlichkeitsarbeit und Gremienarbeit, besonders bei politischen Entscheidungsträgern, um die Bedeutung eines Betreuungsangebotes für die Familienpolitik im Landkreis zu verankern.
 •Die Vereinskonzeption wird regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und den gesellschaftlichen Anforderungen angepasst.

Verabschiedet am 18.05.2006 Aktualisiert am 01.07.2011; 10.06.2013; 13.10.2014, 27.01.2023