TAGESMUTTER*
WERDEN
Warum sollte ich
Tagesmutter*
werden?
Als Tagesmutter/-vater zu arbeiten, kann sehr erfüllend und bereichernd sein. Grundvoraussetzung ist natürlich die Freude an der Kinderbetreuung. Jede Tagespflegeperson trägt dazu bei, dass die Kinder wachsen, lernen und eine sichere Umgebung haben.
Als Tagespflegeperson arbeiten Sie flexibel und unabhängig. Sie können die Betreuungszeiten beispielsweise nach denen Ihrer eigenen Kinder richten. Auch die zusätzliche Einkommensmöglichkeit sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dies kann eine stabile Einkommensquelle bieten und zeitgleich leisten Sie der Gemeinschaft einen positiven Beitrag.
Aufgaben einer Tagesmutter*
Eine Kindertagespflegeperson baut eine enge Beziehung zu den Kindern
und deren Familien auf. Sie fördert die frühkindliche Entwicklung,
ermöglicht Spielkontakte zu gleichaltrigen Kindern und wird eine
verlässliche Bezugsperson.
Zu den Tätigkeitsbereichen gehören:
- Betreuung und Aufsicht der Kinder
- Förderung und Bildung: Planung und Durchführung altersgerechter Aktivitäten und Spiele, welche die Entwicklung fördern
- Soziale Interaktion: Förderung des gemeinsamen Miteinanders in der Gruppe
- Ausgewogene Ernährung: Anbieten von Mahlzeiten und/oder Snacks während der Betreuung
- Sauberkeitserziehung: Begleitung vom Hände waschen bis zum Wickeln
- Ruhephasen: Ermöglichung von Schlaf- oder Ruhepausen, je nach Bedarf und Alter des Kindes
- Kommunikation: Austausch über Fortschritte und Veränderungen mit den Erziehungsberechtigten
- Sicherheit: Gewährleistung von kindersicheren Betreuungsräumen, sowie Kenntnisse zu Erste-Hilfe-Maßnahmen am Kind
Rechtliches und Fortbildungen
Wir bieten allen Tagespflegepersonen in unserem Verein verschiedene hilfreiche Vorträge und Kurse für Ihre zukünftige selbstständige Tätigkeit an.
Außerdem gibt es viele Fortbildungen, damit Sie immer up to date bleiben.
Qualifizierung
Für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater wird eine Pflegeerlaubnis benötigt, diese wird durch das zuständige Jugendamt ausgestellt.
Im Prozess bis zur Pflegeerlaubnis begleiten wir die Tagespflegepersonen gerne und legen den Grundstein durch eine Qualifizierung durch unsere geschulten Fachkräfte.
Ihre Qualifizierung erfolgt in zwei Schritten:
1. Tätigkeitsvorbereitender Kurs
Der Tätigkeitsvorbereitende Kurs (TV Kurs) bildet die Basis für die Erlangung der Pflegeerlaubnis. Der TV Kurs umfasst 50 Unterrichtseinheiten und ist verpflichtend für alle zukünftigen Tagesmütter* zu absolvieren. Die Pflegeerlaubnis wird vom Kreisjugendamt ausgestellt und berechtigt zur öffentlich geförderten Betreuung von Tageskindern.
2. Tätigkeitsbegleitender Kurs
Der Tätigkeitsbegleitende Kurs (TB Kurs) wird parallel zur Betreuung praxisbegleitend absolviert. Er umfasst weitere 250 Unterrichtseinheiten.
Personen mit einer pädagogischen Ausbildung nach §7 KitaG Absatz 1-9 gelten als umfassend qualifiziert und benötigen keine weiteren Qualifizierungskurse.
Kosten
Unsere Qualifizierungskurse sind für Mitglieder des Tagesmütter- und Elternvereins e.V. kostenlos. Vor Beginn des Tätigkeitsvorbereitenden Kurses, fällt lediglich eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 20 Euro an.
Qualifizierungskonzept
In der aktuellen Verwaltungsvorschrift für die Kindertagespflege in Baden-Württemberg, die am 6. April 2021 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, dass die Qualifizierung zur Tagespflegeperson 300 Unterrichtseinheiten umfassen soll.
Bei Fragen:
Heike Scharfe
Tel. 0 73 51. 53 99 49 1
Mail > senden
Ricarda Walz
Tel. 0 73 51. 53 99 49 9
Mail > senden
Termine und inhalte
Tätigkeitsvorbereitende Kurs Abends
Örtlichkeit: | Freiburger Str. 35 |
88400 Biberach | |
Unterrichtseinheiten: | 50 UE |
Teil | Datum | Uhrzeit | Kinderbetreuung | Thema |
1 | 29.01.25 | 19.00 – 21.15 Uhr | - | Einführung, gegenseitiges Kennenlernen, Schweigepflicht |
2 | 05.02.25 | 16.30 – 21.30 Uhr | - | Gestaltung des päd. Alltags (welches Kind passt zu mir) und Raumgestaltung - Merkmale KTP |
3 | 12.02.25 | 16.30 – 21.30 Uhr | - | Bild vom Kind, Förderauftrag – Aufgaben und Alltag einer Tagespflegeperson |
4 | 19.02.25 | 16.30 – 21.30 Uhr | - | Kinderrechte/Kinderschutz, Sicherheit und Aufsichtspflicht |
5 | 26.02.25 | 16.30 – 21.30 Uhr | - | Rechtl. Grundlagen: Versicherungen, finanzielle Grundlagen, Formen der KTP |
6 | 12.03.25 | 16.30 – 21.30 Uhr | - | Beziehungen zu Kindern und Eltern gestalten Erziehungspartnerschaft, Betreuungsvertrag, Rolle der TPP |
7 | 19.03.25 | 16.30 – 21.30 Uhr | - | Selbstständigkeit und Businessplan 1. Teil Rahmenbedingungen der Kindertagespflege |
8 | 26.03.25 | 16.30 – 21.30 Uhr | - | Pädagogische Alltagsgestaltung, Eingewöhnung und Grundlagen der Kommunikation |
9 | 02.04.25 | 16.30 – 20.30 Uhr | - | Konzeptionelle Vorgedanken, Pflegeerlaubnis, Zwischenbilanz, Reflexion |
Tätigkeitsvorbereitende Kurs Vormittags
Örtlichkeit: | Freiburger Str. 35 |
88400 Biberach | |
Unterrichtseinheiten: | 50 UE |
Teil | Datum | Uhrzeit | Kinderbetreuung | Thema |
1 | 20.05.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Einführung, gegenseitiges Kennenlernen, Schweigepflicht |
2 | 21.05.25 22.05.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Gestaltung des päd. Alltags (welches Kind passt zu mir) und Raumgestaltung - Merkmale KTP |
3 | 23.05.25 28.05.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Bild vom Kind, Förderauftrag – Aufgaben und Alltag einer Tagespflegeperson |
4 | 04.06.25 05.06.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Kinderrechte/Kinderschutz, Sicherheit und Aufsichtspflicht |
5 | 06.06.25 25.06.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Rechtl. Grundlagen: Versicherungen, finanzielle Grundlagen, Formen der KTP |
6 | 26.06.25 27.06.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Beziehungen zu Kindern und Eltern gestalten Erziehungspartnerschaft, Betreuungsvertrag, Rolle der TPP |
7 | 02.07.25 03.07.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Selbstständigkeit und Businessplan 1. Teil Rahmenbedingungen der Kindertagespflege |
8 | 04.07.25 09.07.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Pädagogische Alltagsgestaltung, Eingewöhnung und Grundlagen der Kommunikation |
9 | 10.07.25 11.07.25 | 9.00 – 11.30 Uhr | Ja | Konzeptionelle Vorgedanken, Pflegeerlaubnis, Zwischenbilanz, Reflexion |
Vormittagskurs:
Die Besonderheit des tätigkeitsvorbereitenden Kurses ist, dass er sich gut während der Vormittagsbetreuung der eigenen Kinder absolvieren lässt. Sollten Sie eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, kann das in dieser Kursform angeboten werden. Einfach beim ersten Gespräch mit Fr. Scharfe ansprechen. Die Plätze sind begrenzt – daher bitte frühzeitig anfragen.
Checkliste zur Beantragung Pflegeerlaubnis
Teilnahme am Tätigkeitsvorbereitenden Kurs (TV Kurs)
Nachweis des Masernimpfstatus für die Betreuungsperson ab Jahrgang 1970
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Hausarzt, von Ihnen und allen über 14 Jahren im Haushalt lebenden Personen
Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, von Ihnen und allen über 18 Jahren im Haushalt lebenden Personen
Hausbesuch durch das Jugendamt
Tagesmutter*
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Wir freuen uns
auf ihre anfrage!
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FAQ
Was muss ich tun, um Tagespflegeperson zu werden?
Wenn Sie Interesse an einer Qualifizierung zur Tagespflegeperson haben, melden Sie sich zuerst telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular bei Frau Heike Scharfe. In einem Telefonat erhalten Sie individuelle Informationen zur Qualifizierung und zu den Rahmenbedingungen, die genau auf Sie zugeschnitten sind.
Anschließend erhalten Sie eine Einladung zum nächsten Tätigkeitsvorbereitungskurs, der 50 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst (1 UE entspricht 45 Minuten).
Was kostet die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson?
Unsere Qualifizierungskurse sind für Sie kostenlos, wenn Sie Mitglied im Tagesmütter- und Elternverein Biberach e.V. werden. Vor Beginn des tätigkeitsvorbereitenden Kurses fällt für Sie eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 20,00€ an.
Wie lange dauert die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson?
Die Qualifizierung setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden Kurseinheiten zusammen. Die erste Kurseinheit, der Tätigkeitsvorbereitende Kurs (TV Kurs), ist für alle Personen verpflichtend zu absolvieren, unabhängig ihrer beruflichen Vorbildung.
Die zweite Kurseinheit, der Tätigkeitsbegleitende Kurs (TB Kurs), wird parallel zur Betreuung praxisbegleitend absolviert und umfasst weitere 250 Unterrichtseinheiten.
Die Qualifizierung, mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, dauert durchschnittlich 1,5 Jahre. Personen mit einer pädagogischen Ausbildung nach §7 KitaG Absatz 1-9 gelten als umfassend qualifiziert nach dem Tätigkeitsvorbereitenden Kurs.
Ab wann darf ich Kinder betreuen?
Nach Abschluss des Tätigkeitsvorbereitenden Kurses können Sie, direkt die Pflegeerlaubnis beim Jugendamt des Landkreises Biberach beantragen. Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis, können Sie mit der Betreuung von Tageskindern beginnen.
Lohnt sich die Tätigkeit als Tagespflegeperson für mich finanziell?
Ob sich die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson für Sie finanziell lohnt, hängt von der Anzahl der Kinder, die Sie betreuen möchten und dem jeweiligen Betreuungsumfang ab.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Heike Scharfe.
Welche Formen der Kindertagespflege gibt es?
Klassische Kindertagespflege: Sie betreuen in Ihren eigenen Räumen maximal 5 Kinder gleichzeitig. Ihre eigenen Kinder zählen i.d.R. nicht dazu.
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen/Großtagespflege: Die Betreuung der Tageskinder findet in angemieteten/zur Verfügung gestellten Räumen (z.B. in Betrieben etc.) statt. Je nach Qualifikation der Tagespflegeperson (§23 Abs. 3 SGB VIII bzw. §7 KiTaG 3.1) können zwischen 5 und maximal 9 Kinder gleichzeitig betreut werden.
Tagespflegeperson im Angestelltenverhältnis: Es gibt zwei Möglichkeiten, als Kindertagespflegeperson tätig zu sein:
1. Sie betreuen das Tageskind bzw. die Tageskinder im Haushalt der Familie. Sie werden von der Familie auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale angemeldet oder sozialversicherungspflichtig angestellt werden.
2. Sie sind bei einem Träger der Kindertagespflege angestellt und arbeiten in anderen geeigneten Räumen in der Regel mit einer weiteren Tagespflegeperson zusammen.
Wie bin ich als Tagespflegeperson versichert?
Als Tagespflegeperson sind Sie selbständig tätig und ab einem bestimmten Einkommen sozialversicherungspflichtig. Auf Nachweis kann der Betrag unter bestimmten Voraussetzungen anteilig oder vollständig von der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Landkreis Biberach) erstattet werden.
Was sind die Vorteile einer Mitgliedschaft beim Tagesmütter- und Elternverein?
Im Rahmen der Mitgliedschaft sind die tätigkeitsbegleitenden Kurse für Sie kostenlos. Darüber hinaus ist jede Tagespflegeperson über eine Sammelversicherung gegen Aufsichtspflichtverletzung und die angemeldeten Tageskinder über eine Unfallversicherung durch den Verein versichert. Sie haben während der Mitgliedschaft Anspruch auf Interessenvertretung durch den Verein.
Was sind die Rechtsgrundlagen in der Kindertagespflege?
Die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagespflege finden sich in den §§ 22, 23 und 24 SGB VIII. „Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.“ (§22 Abs. 2 SGB VIII)
Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen (§ 22 Abs. 3 SGB VIII).
Wer ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Personensorgeberechtigten für einen Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. (§43 SGB VIII). Diese Pflegeerlaubnis kann nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungskurses beim Jugendamt des Landkreises Biberach beantragt werden und berechtigt zur Betreuung von Tageskindern.